Freistellungsvereinbarung für beigestellte Produkte
Sondervereinbarung (Individuelle Vertragserweiterung)
Im Rahmen unserer Firmenpolitik verarbeiten wir nur Markenprodukte von hoher und geprüfter Qualität. Durch unseren Einkauf über den deutschen Fachhandel für das Sanitär und Heizungshandwerk können wir sicherstellen, dass wir nur mit Materialien beliefert werden, die unserer Qualitätspolitik entsprechen. Die Rückverfolgbarkeit aller von uns verarbeiteten Waren ist sichergestellt.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
auf Ihren Wunsch hin sind im Rahmen des von Ihnen erteilten Auftrages durch uns folgende von Ihnen beigestellte Produkte zu verarbeiten, d. h. zur Erstellung unseres Werkes zu verwenden:
Aufstellung (eventuell auf gesondertem Blatt):
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Wir sind nicht in der Lage, über die grundsätzliche Eignung der Produkte/Materialien/Stoffe hinaus zu prüfen, ob diese in einem mangelfreien Zustand sind. Vor diesem Hintergrund können wir die Arbeiten nur dann ausführen, wenn Sie uns zuvor von einer Haftung insoweit uneingeschränkt freistellen. Die von uns berechneten Arbeitslöhne für Kundendienst- und Montagearbeiten beruhen auf einer Mischkalkulation
unter Berücksichtigung des üblichen Materialeinsatzes. Für reine Lohnleistungen ist der Deckungsbeitrag
für indirekte Dienstleistungen und allgemeine Geschäftskosten gänzlich durch unseren gesonderten Stundenverrechnungssatz (siehe unsere Homepage www.heizungsfachfrau.info ) für die Verarbeitung von beigestellten Produkten erforderlich.
Erklärung des Auftraggebers
Im Hinblick auf die obigen Ausführungen des Auftragnehmers verzichtet der Unterzeichner gegenüber
dem Auftragnehmer auf sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche aus dem vorliegenden
Auftrag, die auf einer Mangelhaftigkeit der vorstehend aufgeführten und von dem Unterzeichner dem
Auftragnehmer zur Verarbeitung, d. h. zur Erstellung seines Werkes, zur Verfügung gestellten Produkten
beruhen. Dies gilt auch, soweit den Auftragnehmer in Bezug auf die vorstehend aufgeführten Produkten
eine Prüfungspflicht treffen sollte, es sei denn, der Auftragnehmer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen hat
eine solche Prüfungspflicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt. Von einer Haftung wegen eigener
einfacher Fahrlässigkeit bzw. der seiner Erfüllungsgehilfen ist der Auftragnehmer freigestellt.
Für die Verarbeitung von beigestellten Produkten und der sich hieraus ergebenden Lohnleistung wird der
gesonderte Stundenverrechnungssatz akzeptiert.
Vorname/Name: ________________________________
Straße/Nr.: ____________________________________
PLZ/Ort: ______________________________________ _________________________________________
Datum, Unterschrift