Fördergeld für den Heizungsscheck

Es scheint, die Politik hat die Bedeutung des Wärmemarktes zur Steigerung der Energieeffizienz endlich erkannt. Ein Katalog an Sofortmaßnahmen samt Fördergeld startet Anfang 2016. Dabei vertraut Berlin auf das SHK-Handwerk. Ein Instrument dabei: der geförderte Heizungs-Check.

Das SHK-Handwerk spielt eine besondere Rolle für die Energiewende im Wärmemarkt. Die Politik hat diese Mittlerrolle erkannt und setzt bei ihren klimapolitischen Anstrengungen auf die Fachkräfte des Heizungsbauerhandwerks. Eine neue Fördersystematik soll jetzt Bewegung in den trägen Heizungsmarkt bringen.

Vor allem soll möglichst vielen Besitzern von Ein- und Zweifamilienhäusern deutlich werden, dass ein betagtes Heizungssystem zwar weiter Wärmeleistung bringen kann, doch längst nicht so effizient ist, wie moderne Technik sein könnte. Um die Modernisierungsrate alter Heizsysteme zu beschleunigen, sollen verschiedene Wege beschritten werden. Mehrere Konzepte stehen vor dem Abschluss und sollen nächstes Jahr starten.

Beispielsweise soll das Altanlagenlabel dem Besitzer deutlich machen, wie ineffizient der betagte Wärmeerzeuger arbeitet. 2016 kann der Heizungsbauer z. B. im Rahmen seiner Wartungstätigkeit dieses Label an Geräten anbringen, die 1986 oder davor errichtet wurden.

Besonders wichtig ist jedoch das Konzept rund um den Heizungs-Check, der ohnehin mehr im Blick hat als die Effizienz des Heizgerätes.

Wichtige Punkte:

– Die Durchführung des Heizungs-Checks in Ein- und Zweifamilienhäusern wird voraussichtlich mit bis zu 80 Euro als anteilige Förderung bezuschusst.

– Den Nachweis für den Heizungs-Check bzw. Förderantrag soll der Heizungsbauer durch eine möglichst einfache Online-Meldung per Smartphone erledigen können. Es soll möglich werden, nach einem durchgeführten Heizungs-Check in einem festgelegten Ablauf
den Wärmeerzeuger zu dokumentieren, die erforderlichen Anlagendaten zu erfassen
und diese Angaben samt Unterschrift des Kunden im Online-Verfahren an das Bafa zu übermitteln.

– Damit die Übermittlung akzeptiert werden kann, muss der Fachhandwerker zunächst einmalig seine Qualifikation nachweisen (siehe nächster Punkt) und erhält daraufhin eine Kennziffer zur autorisierten Datenübertragung. Im Gegenzug soll die Vergütung aus dem Fördertopf ebenso unbürokratisch an den Fachbetrieb gezahlt werden.

– Durch das vor Jahren angebotene Schulungskonzept zum Heizungs-Check 1.0 sind bislang etwa 5000 Personen autorisiert, den Heizungs-Check durchzuführen. Dieser Personenkreis benötigt jetzt ein Schulungsupdate. Wichtige Komponenten der Anlagentechnik wie Biomasse, Wärmepumpe oder die Trinkwarmwasserbereitung wurden damals ausgeklammert – sind aber inzwischen integriert. Ebenso ist die Bafa-Förderung ein wichtiges Thema in der Weiterbildung. Für den Heizungs-Check in Neuauflage soll diesem Personenkreis so schnell wie möglich ein Angebot zum E-Learning gemacht werden. Dieses Zusatzwissen wird durch einen Abschlusstest überprüft und erst nach bestandenem Test kann es eine Autorisierung für den Heizungs-Check 2.0 geben.

– SHK-Fachbetriebe, die sich erstmalig für den Heizungs-Check schulen lassen wollen, bekommen durch ihren jeweiligen Landesverband ein entsprechendes Angebot für einen Präsenz- oder Fernlehrgang zum Heizungs-Check 2.0 gemacht. Aus organisatorischen Gründen kann ein solcher Kurs durchaus auch erst im neuen Jahr starten.

– Der Heizungs-Check 2.0 ist auf fünf Jahre angelegt. Bis 2020 soll das SHK-Handwerk jedes Jahr etwa 80.000 Checks realisieren.